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Warum dürfen Ohrlöcher NICHT mit einer Ohrlochschießpistole geschossen werden?

Warum dürfen Ohrlöcher NICHT mit einer Ohrlochschießpistole geschossen werden?

WICHTIG: Das SCHIESSEN der OHRLÖCHER ist verboten und gefährlich!
Wir Schießen nicht, wir Stechen!

Wir erklären dir warum:

·      Keine Hygiene

Die Ohrlochpistole ist kein Einmalwerkzeug! Somit Mangelhafte Hygiene!

Das heißt ,sie wird für jeden Kunden verwendet und das ist zum einen gegen die gesetzlichen Vorgaben und zum anderen extrem unhygienisch.

Die neueren Ohrlochpistolen sind nicht steril bzw. sterilisierbar aber es wird damit gew orben, dass die Stecker in einer sterilen Verpackung und Halterung eingesetzt werden. Das hier entstehende Problem ist, dass durch den Federmechanismus der Pistole eine Keimverwirbelung stattfindet. Was bedeutet ,die Keime an der Pistole werden beim Aufschlag (Schießen) nach vorne auf das Ohr des Kunden geschleudert. Daher hat man unter anderem das Hygieneproblem und es drohen diverse Infektionen.

Aus welcher Sicht man es auch betrachtet, es wird keine wirklich hygienische oder sterile Lösung mit der Pistole geben. Das Risiko einen Virus oder eine bakterielle Infektion zu übertragen ist hoch.

·      Das Gewebe wird zertrümmert

Es ist und bleibt ein Schussapparat, der mit einer starken Feder betrieben wird und so das Gewebe stark verletzten kann. Beim Schuss wird der Stecker mit Kraft durch das Ohrloch gedrückt und das in Bruchteilen von Sekunden. Entsprechend hat das Gewebe keine Zeit sich zu verdrängen. Es wird einfach zertrümmert bzw. zerplatzt. Da der Stecker ja auch stumpf ist, ist das eigentlich klar.

Was dann verbleibt beim Ohr , ist das zertrümmerte Gewebe im Ohrläppchen. Die Folge ist, dass sich dieses “tote” Gewebe entzündet und sich Nekrosen bilden. Wird der Ohrknorpel geschossen , ist es noch eine Spur schlimmer! Beim Stechen mit der Nadel hat es den Vorteil, dass das Gewebe sanft durchtrennt wird. Da die Nadel ja hohl ist, wird auch ein Teil des Gewebes entfernt und es entsteht ein Loch .  Hier wird kein Gewebe verdrängt.

·      Genauigkeit- Fehlanzeige

Das Schießen von Ohrlöchern mit der Pistole erlaubt kein präzises Arbeiten. Man kann zwar einen Punkt auf das Ohr malen, wird diesen aber nicht treffen, denn man kann nicht genau sehen, wo man hin schießt. Oft wurde daher weit neben dem eigentlich vorgesehenen Punkten geschossen. Auch der Winkel ist nicht exakt berechenbar. Dann hängen manche geschossenen Ohrstecker nach unten oder stehen zur Seite. So kommt es ,dass man links und rechts am Ende zwei komplett verschiedene Stellen geschossen bekommt und auch noch dazu in verschiedenen Winkel, wenn alles blöd läuft.

Das alles wird beim Piercen mit der Nadel vermieden!

·      Gesetzliches

Das BGBI. II Nr. 261/2008 verlautbart, das man sich nur als mündiger Minderjähriger piercen lassen darf (ohne die Eltern, wenn die zu erwartende Abheilung unter 24 Tagen beträgt) sonst mit Einwilligung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten (Vormund), was ab 14 Jahren der Fall ist. Dadurch kann man allen Kindern unter 14 Jahren auch mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten KEIN Piercing stechen.

Dass das Schießen mit der Ohrlochpistole verboten ist ergibt sich aus den Gesetzestexten.

Daher stechen wir alles ausschließlich mit der Nadel. Dies machen wir erst ab dem 14. Lebensjahr und somit nicht bei Kindern, denn so schreibt es das BGBl. II Nr. 141/2003 in Verbindung mit BGBl. II Nr. 261/2008 Absatz 1 vor.

Das Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren, Fassung vom 07.09.2017 fasst den Sachverhalt in einem Dokument zusammen.

Wir halten uns an die Ausübungsregeln Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende und die Anforderungen an die Betriebsräume Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume sowie die Vorschriften zur sachgemäßen Abfallentsorgung gemäß der Verordnung Abfälle aus dem medizinischen Bereich .

Darüberhinaus dokumentieren wir die Mitarbeiter Gesundheit gemäß den Vorgaben zur Dokumentation zur Unterweisung betreffend Mitarbeitergesundheit

Die Inhaberin Jennifer Kribernegg , der Firma „Tattoo Arts by JK“ erfüllt die Zugangsvoraussetzungen zum Reglementierten Gewerbe entsprechend der Vorschriften Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege).

·      Keine Schulung/Ausbildung

Es gibt keine Ausbildung wie man ein Ohrloch schießen muss, darf oder kann. Diese Pistolen kann  jeder erwerben. Aber eine Prüfung wie sie ein Piercer der ein reglementiertes Gewerbe ausführt ablegen muss, ist hierfür nicht nötig. Daher mangelnd es den Durchführenden an Erfahrung auf was es anatomisch und hygienisch ankommt.

·      Unsere Empfehlung

Wir verstehen jene Eltern, die Ihrem Kind unter 14 Jahren gerne Ohrringe stechen lassen möchten. Doch leider sind jedem seriösen Piercer die Hände gebunden. Wir machen uns strafbar und würden unseren Gewerbeschein verlieren.

Wir hoffen, dass sich die Gesetzeslage ändert, wonach man Kindern z.B. ab dem 6. Lebensjahr ein Ohrläppchen mit der Nadel piercen darf. Jedoch können wir aktuell den Eltern nur raten zu warten bis die Kinder 14 Jahre alt sind, denn egal ob der Hausarzt, ein Juwelier oder eine Verkaufskraft mit der Ohrlochpistole ein Ohrloch schießt, man tut dem Kind wie oben erwähnt nichts Gutes.

Die einzige und richtige Möglichkeit ist nur das Piercen mit einer Nadel!

Wer vorhat die Ohren zu dehnen, sollte auf jeden Fall das Ohrloch mit der Nadel stechen lassen.

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